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Anlässlich der Vorstellung des folder 9. Tätigkeitsberichts (2010/11) am 8. Juni 2012 erklärte der Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz in einer Pressemitteilung: „Der vorliegende 9. Tätigkeitsbericht ist in seiner ursprünglichen Fassung von meinem Amtsvorgänger gefertigt worden. Da der Bericht allerdings vom Amtsinhaber dem Landtag und der Landesregierung zu erstatten und zu verantworten ist (§ 40 Abs. 1 ThürDSG), habe ich im für erforderlich erachteten Umfang vereinzelt Änderungen nicht Sinn entstellender Art vorgenommen, die nicht zuletzt der Erwärmung des datenschutzrechtlichen Klimas dienen sollen.“ Vollständiger Text der Pressemitteilung siehe hier... (externer Link)

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