"Wenn die Britinnen und Briten die Europäische Datenschutzgrundverordnung genauer gelesen hätten, die ab 25. Mai 2018 überall in der Europäischen Union gelten wird, hätten sie wahrscheinlich mit deutlicher Mehrheit gegen den Brexit gestimmt. Die Datenschutzgrundverordnung zeigt nämlich, dass die Europäische Union auch ein Raum der Menschenrechte ist, in dem die Europäische Grundrechtecharta und damit auch das Grundrecht auf Datenschutz gilt."
Mit dieser Feststellung leitet die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Imke Sommer, die Pressemitteilung zum folder 39. Tätigkeitsbericht (2016) vom 10. März 2017 ein.