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Am 22. Juni 2023 hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen Bettina Gayk den folder 28. Tätigkeitsbericht vorgelegt. Der Bericht umfasst den Berichtszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022.

Zu Beginn des Vorwortes zum Bericht führt Bettina Gayk aus: "Seit Mai 2018 und damit seit fünf Jahren gilt die Datenschutz-Grundverordnung – kurz die DS-GVO. Sie hat die Betroffenenrechte deutlich gestärkt und eine enge Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden vorgegeben, damit die Regelungen einheitlich angewendet werden. Dies erforderte einen grundlegenden Anpassungsprozess in meiner Behörde in ihrer Funktion als Datenschutzaufsicht. Die Zahl der Beschwerden und die Beratungsersuchen der Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben sich nach dem Inkrafttreten der DS-GVO verdreifacht. Dies zeigte, dass das Bewusstsein der Betroffenen für die eigenen Datenschutzrechte durch die neuen Regelungen gestärkt wurde. Wir agieren bei der Beschwerdebearbeitung nicht mehr als bloße Petitionsinstanz, sondern führen nun förmliche Verwaltungsverfahren und können, wie jede andere Verwaltungsbehörde, verklagt werden."

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